WertsVerkehrsrecht Jetzt Fall prüfen

Verkehrsrecht für Bayreuth

Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Bayreuth, dem Landgericht Bayreuth und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Bußgeld und Strafverfahren OWi-Verteidigung und Verkehrsstrafrecht
Kanzlei in der Region Sitz in Erlangen, vor Ort bei Terminen in Bayreuth
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir

Verteidigung in Bayreuth – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht

Ob geblitzt auf A9 und A70, Bußgeldbescheid aus Viechtach oder Strafbefehl vom Amtsgericht Bayreuth: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:

Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.

Ihre Verfahrensbeteiligten in Bayreuth – wir kennen die Abläufe

Verkehrssachen aus Bayreuth laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.

  • Zentrale Bußgeldstelle Viechtach Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – erlässt die Bußgeldbescheide für polizeilich festgestellte Verkehrsverstöße in ganz Bayern.
  • Kommunale Verkehrsüberwachung der Stadt Bayreuth Seit Mai 2024 misst die Stadt selbst – mobil, mit Schwerpunkt auf Schulwegen, Tempo-30-Zonen und bekannten Raserstrecken. Die Bescheide kommunaler Messungen erlässt die eigene Bußgeldstelle der Stadt.
  • Amtsgericht Bayreuth Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
  • Staatsanwaltschaft Bayreuth Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
  • Landgericht Bayreuth Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.

Blitzer und Verkehrsüberwachung in Bayreuth

Bayreuth blitzt erst seit Mai 2024 selbst – und gleich mit deutlichem Befund: In gut sechs Monaten registrierte die Stadt nach Presseberichten 5.770 Verstöße, spürbar mehr als kalkuliert; Spitzenwert waren 124 km/h bei einer Nachtmessung in der Albrecht-Dürer-Straße. Gemessen wird mobil mit Schwerpunkt auf Schulwegen, Tempo-30-Zonen und bekannten Raserstrecken; die Bescheide kommunaler Messungen erlässt die eigene Bußgeldstelle der Stadt. Feste Anlagen gibt es bislang nicht.

Auf A 9 und A 70 misst die Verkehrspolizeiinspektion Bayreuth (A 9 zwischen Gefrees und Hormersdorf, A 70 vom Dreieck Kulmbach bis Stadelhofen) – deren Bescheide kommen aus Viechtach.

In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung

1

Formular ausfüllen

Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.

2

Wir melden uns

Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.

3

Einschätzung erhalten

Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.

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Häufige Fragen aus Bayreuth

Wo wird in Bayreuth geblitzt?

Seit Mai 2024 misst die Stadt selbst – mobil, vor allem an Schulwegen, in Tempo-30-Zonen und auf bekannten Raserstrecken; nach Presseberichten fielen dabei unter anderem die Albrecht-Dürer-Straße und die Friedrich-Ebert-Straße auf. Feste Blitzer gibt es nicht. Auf A 9 und A 70 misst die Verkehrspolizei, unangekündigt.

Muss ich für die Beauftragung nach Bayreuth kommen?

Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Bayreuth.

Wer erlässt in Bayreuth die Bußgeldbescheide?

Das hängt davon ab, wer gemessen hat: Für Verstöße, die die bayerische Polizei festgestellt hat, ist regelmäßig die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt (Viechtach) zuständig; für kommunale Messungen die Stadt Bayreuth mit ihrer eigenen Bußgeldstelle. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Bayreuth regelmäßig an das Amtsgericht Bayreuth.

Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Bayreuth?

Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.

Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Bayreuth?

Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Bayreuth, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Bayreuth und in der Berufung vor dem Landgericht Bayreuth. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.

Wie schnell muss ich reagieren?

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

    Kostenlose Ersteinschätzung anfordern